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Informationen zum Dokument  BGE 141 IV 231  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.3 Nach Art. 354 Abs. 1 StPO sind zur Einsprache gegen einen Str ...
2.4 Vorliegend wendete sich die Beschwerdeführerin mit ihrer ...
2.5 Die Privatklägerschaft ist Partei im Strafverfahren (Art ...
2.6 Aus den vorstehenden Überlegungen ergibt sich, dass die  ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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