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Informationen zum Dokument  BGE 141 IV 97  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2.3
2.3.1 Gemäss Art. 122 StGB macht sich der schweren Körp ...
2.3.2 Das Bundesgericht qualifizierte in seiner früheren Rec ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Die Vorinstanz subsumiert die Infizierung der Geschädi ...
2.4.2 Selbst wenn man der subjektiven Wahrnehmung der konkreten F ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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