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Informationen zum Dokument  BGE 140 IV 108  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 6
6.1 Der Beschwerdeführer bringt vor, er habe vor Vorinstanz  ...
6.2 Art. 264 StPO regelt die Einschränkungen der Beschlagnah ...
6.3 Die Vorinstanz erwägt, der Passus in Art. 264 Abs. 1 StP ...
6.4 Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der Bestimm ...
6.5 Bei den vom Beschwerdeführer genannten Journalisten hand ...
Erwägung 6.6
6.6.1 Art. 274 des Vorentwurfs des Eidgenössischen Justiz- u ...
6.6.2 Art. 263 Abs. 1 des bundesrätlichen Entwurfs zur Schwe ...
6.6.3 In der ständerätlichen Beratung vom 7. Dezember 2 ...
6.6.4 In der Beratung des Nationalrates vom 19. Juni 2007 stellte ...
6.6.5 Dass es für das Beschlagnahmeverbot nicht darauf ankom ...
6.7 Die Medien üben ein "Wächteramt" aus. Sie sollen na ...
6.8 Art. 17 Abs. 3 BV gewährleistet das Redaktionsgeheimnis. ...
6.9 Die Vorinstanz beruft sich auf STEFAN HEIMGARTNER (Strafproze ...
6.10 Würdigt man dies gesamthaft, bestehen hier keine trifti ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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