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Informationen zum Dokument  BGE 139 IV 282  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, die Vorinstanz habe  ...
2.2 Die Vorinstanz argumentiert in ihrer Vernehmlassung, das Verb ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Das Berufungsgericht ist, ausser wenn es Zivilklagen beurte ...
2.3.2 Die Auslegung von Art. 391 Abs. 2 Satz 1 StPO ist umstritte ...
2.3.3 Das Bundesgericht legte sich in seiner bisherigen Rechtspre ...
Erwägung 2.4
2.4.1 Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der Besti ...
2.4.2 Art. 459 Abs. 2 lit. a des Vorentwurfs zur StPO bestimmte a ...
2.4.3 Zu keinem anderen Ergebnis führt die teleologische Aus ...
2.4.4 Das Verbot der reformatio in peius steht im Widerspruch zum ...
2.5 Eine Verletzung des Verschlechterungsverbots liegt entspreche ...
2.6 Massgeblich für die Frage, ob eine unzulässige refo ...
2.7 Nicht zu beanstanden ist unter dem Gesichtspunkt des Verschle ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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