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Informationen zum Dokument  BGE 138 IV 258  Materielle Begründung

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2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Das angefochtene Urteil ist ein Entscheid einer letzten kanto ...
1.2 Die Beschwerde wurde rechtzeitig eingereicht und entspricht d ...
1.3 Die Staatsanwaltschaft verneint in ihrer Vernehmlassung die B ...
1.4 Das Bundesgericht prüft seine Zuständigkeit und die ...
Erwägung 2
2.1 Nach Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG ist die Privatklä ...
2.2 Der Begriff des Geschädigten war bis zum Inkrafttreten d ...
2.3 Als Geschädigter ist somit anzusehen, wer Träger de ...
2.4 Der Gesetzgeber verzichtete beim Erlass der Schweizerischen S ...
2.5 Im Folgenden ist somit zu prüfen, ob der Beschwerdef&uum ...
3. Für die Beurteilung der Geschädigtenstellung stellt  ...
3.1 Zahlreiche Autoren stützen sich darauf, dass die Verkehr ...
3.1.1 Die Unterscheidung zwischen unmittelbarer und mittelbarer R ...
3.1.2 Mit Art. 90 Ziff. 1 SVG wird die Verletzung von Verkehrsreg ...
3.1.3 Bei schwerer Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Ziff. 2 SVG)  ...
3.2 Ist mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der herrsc ...
3.3 Eine andere Lehrmeinung geht davon aus, dass Art. 90 SVG nich ...
3.3.1 Somit sollen Sachbeschädigungen aufgrund der Verletzun ...
3.3.2 Für die Bejahung des Schutzes individueller Rechtsg&uu ...
Erwägung 4
4.1 Im Hinblick auf die Bildung einer Praxis zur Auslegung des Be ...
4.2 Auch die (Wieder-)Einführung der Beschwerdemöglichk ...
4.3 Der Hinweis des Beschwerdeführers auf Art. 91 SVG (Fahre ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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