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Informationen zum Dokument  BGE 138 IV 232 - Abhörung von Drittanschlüssen  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Der von der beantragten Überwachungsmassnahme direkt betr ...
2.1 Nach Art. 270 lit. b StPO (SR 312.0) darf der Telefonanschlus ...
2.2 Die Vorinstanz erachtet eine Überwachung des Telefonansc ...
2.3 Zu prüfen ist demnach, ob nach Art. 270 lit. b Ziff. 1 S ...
3. Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet zunächst der Wortlau ...
4. Nach seinem Wortlaut ermöglicht Art. 270 lit. b Ziff. 1 S ...
5. Die Entstehungsgeschichte von Art. 270 StPO reicht in die Zeit ...
5.1 Nach der Botschaft des Bundesrats zur Vereinheitlichung des S ...
5.2 Über das Dargelegte hinaus hat sich der Gesetzgeber mit  ...
6. Die Möglichkeit, den Post- und Fernmeldeverkehr zu ü ...
6.1 Die Abhörung von Drittanschlüssen dient dazu, mit F ...
6.2 Der gegen diese Auslegung erhobene Einwand, es werde dadurch  ...
6.3 Aus diesen Erwägungen erlaubt Art. 270 lit. b Ziff. 1 St ...
7. Der angefochtene Entscheid beruht demnach auf einer unzutreffe ...
8. Die beantragte Überwachungsmassnahme bildet Teil einer gr ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch: A. Tschentscher
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