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Informationen zum Dokument  BGE 137 IV 230  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Angefochten ist ein kantonal letztinstanzlicher Rechtsmittelen ...
2. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die bei der Beschwe ...
2.1 Nach Art. 226 Abs. 5 StPO ist die beschuldigte Person unverz& ...
2.2 Strafprozessuale Rechtsmittel haben nach Art. 387 StPO keine  ...
2.2.1 Liegen zwischen dem Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts  ...
2.2.2 Eine Regelung, wie sie Art. 231 Abs. 2 StPO für die Si ...
2.2.3 Mit einer Schutzschrift könnte bei der Beschwerdeinsta ...
2.2.4 Für den Fall, dass die Beschwerdeinstanz nach dem Ents ...
2.3 In der vorliegenden Angelegenheit befristete die Einzelrichte ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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