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Informationen zum Dokument  BGE 137 IV 134  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 (Vorliegen eines besonders bedeutenden Falles i.S. von Art. 8 ...
2. Zur Legitimation der Beschwerdeführerin wird im angefocht ...
3. Die Beschwerdeführerin macht (im Wesentlichen zusammengef ...
Erwägung 5
5.1 Gemäss Art. 80h lit. b IRSG ist zur Beschwerde berechtig ...
5.1.1 Diese Bestimmung übernahm (für den Bereich der in ...
5.1.2 Zwar verlangt auch der Wortlaut von Art. 80h lit. b IRSG ne ...
5.2 Gemäss Art. 9a IRSV (SR 351.11) gelten als "persönl ...
5.2.1 Die Praxis des Bundesgerichtes verlangt für die Anerke ...
5.2.2 Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist die Beschwe ...
5.2.3 Die Beschlagnahme von Urkunden, die sich in den Händen ...
5.2.4 Gewisse Einschränkungen bestehen auch bei der Beschwer ...
6. In Art. 9a lit. a und lit. b IRSV werden zwei unterschiedliche ...
6.1 Art. 9a lit. a IRSV gilt für die Erhebung von Bankeninfo ...
6.2 Art. 9a lit. b IRSV bezieht sich demgegenüber auf Hausdu ...
6.3 Die genannten Anknüpfungskriterien (für die Beschwe ...
6.4 Insofern ist an die Beschwerdebefugnis bei Angelegenheiten de ...
Erwägung 7
7.1 Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem von den Rechtshi ...
7.2 Anlässlich seiner Einvernahme hat der Zeuge zwei (in sei ...
7.3 Dass der Zeuge und Besitzer der beiden Dokumente gleichzeitig ...
7.4 Sodann liegt hier kein Fall vor, bei dem eine praxiskonforme  ...
7.5 Da im vorliegenden Fall der Zeuge auch zu seiner eigenen Roll ...
7.6 Die Beschwerdeführerin vertritt den Standpunkt, die beid ...
7.6.1 Besitzer im zivilrechtlichen Sinne ist, wer die tatsäc ...
7.6.2 Das Vorbringen, der Zeuge sei nicht selbst direktbetroffene ...
7.6.3 Über das Dargelegte hinaus ist nicht zu prüfen, i ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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