VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 135 IV 102  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Nach dem Bundesgesetz vom 8. Juni 1923 betreffend die Lotterie ...
1.1 Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann eine Lotto-V ...
1.2 Die Vorinstanz kann dieser vom Bundesgericht in BGE 106 IV 15 ...
1.3 Die Beschwerdeführerin macht geltend, die inkriminierten ...
1.4 Der Beschwerdegegner wendet ein, die inkriminierten Veranstal ...
Erwägung 2
2.1 Im Entwurf des Bundesrates zu einem Lotteriegesetz wurde im U ...
Erwägung 2.2
2.2.1 Eine "Tombola" (vom italienischen "tombolare", d.h. "hinplu ...
2.2.2 Das Bundesgericht ist in BGE 106 IV 150 im Weiteren implizi ...
Erwägung 2.3
2.3.1 Die teleologische und die historische Auslegung von Art. 2  ...
2.3.2 Lotterien, die von natürlichen oder juristischen Perso ...
2.3.3 Somit ist in Bestätigung der Rechtsprechung daran fest ...
2.3.4 Präzisierend ist dazu Folgendes festzuhalten. Das Erfo ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).