VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 133 IV 308  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
8. Gemäss Art. 261bis StGB wird wegen Rassendiskriminierung  ...
8.1 Die amtlich publizierte Rechtsprechung des Bundesgerichts bet ...
8.2 Die Strafbestimmung betreffend die Rassendiskriminierung bezw ...
8.3 Rassendiskriminierung im Sinne von Art. 261bis StGB ist - mit ...
8.4 Eine Äusserung oder Verhaltensweise kann den Tatbestand  ...
Erwägung 8.5
8.5.1 Mündliche und schriftliche Äusserungen könne ...
8.5.2 Äusserungen können nicht nur verbal, in Wort und  ...
8.6 Die Herabsetzung oder Diskriminierung in einer gegen die Mens ...
8.6.1 Schon der Vorentwurf des Eidgenössischen Justiz- und P ...
8.6.2 Die Ausführungen in der Lehre zur Bedeutung und zum An ...
8.7 Das Internationale Übereinkommen vom 21. Dezember 1965 z ...
8.8 Eine Herabsetzung oder Diskriminierung in einer gegen die Men ...
Erwägung 9
9.1 Der Beschwerdeführer bezeichnet sich selbst als "rechtse ...
Erwägung 9.2
9.2.1 Gemäss den Ausführungen der ersten Instanz waren  ...
9.2.2 Die Vorinstanz ist demgegenüber der Auffassung, die An ...
9.2.3 Der Beschwerdeführer macht geltend, die Tätlichke ...
9.2.4 Die Staatsanwaltschaft führt in ihrer Vernehmlassung a ...
Erwägung 9.3
9.3.1 Tätlichkeiten und Gewalttätigkeiten können d ...
9.3.2 In der heutigen Zeit werden Auseinandersetzungen zunehmend  ...
9.3.3 Bei den beiden Vorfällen vom 14. und 15. Mai 2002 war  ...
9.3.4 Beim Vorfall vom 21. Mai 2002 war das Opfer ein 53-jäh ...
9.4 Der Beschwerdeführer hat somit durch die inkriminierten  ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).