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Informationen zum Dokument  BGE 133 IV 267  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Im vorliegenden Fall stellt sich die grundsätzliche Frage ...
3.1 Das Jugendstrafgesetz ist auf die Beschwerdeführerin anw ...
3.2 Zwar stützt sich die Anordnung von Untersuchungshaft in  ...
3.3 Zu prüfen ist noch, ob Art. 41 JStG unmittelbar anwendba ...
3.4 Ein Verhafteter, auf den das Jugendstrafgesetz anwendbar ist, ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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