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Informationen zum Dokument  BGE 131 IV 36  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Der Beschwerdeführer ficht allein seine Verurteilung wege ...
2. Der Fahrzeuglenker hat nach einem Unfall, bei welchem Dritte e ...
2.1 Ereignet sich ein Unfall, an dem ein Motorfahrzeug oder Fahrr ...
2.2 Gemäss Art. 91 Abs. 3 aSVG wurde bestraft, wer sich vors ...
2.2.1 Die Praxis hat sich dabei überwiegend mit Unfälle ...
2.2.2 Der Fahrzeuglenker kann den Tatbestand der Vereitelung eine ...
2.2.3 Demgegenüber sind etwa die in Art. 51 Abs. 1 SVG und A ...
2.2.4 Unabhängig von den gesetzlichen Verhaltenspflichten be ...
Erwägung 3
3.1 Als allgemeiner, bisher aus Art. 4 aBV abgeleiteter Grundsatz ...
3.2 Eine fehlbare Person ist in der Regel nicht verpflichtet, sic ...
Erwägung 3.3
3.3.1 Soweit Verhaltenspflichten eines Fahrzeuglenkers bei Unfall ...
3.3.2 Der Fahrzeuglenker, der diese Pflichten verletzt, wird, auc ...
3.3.3 Der Fahrzeuglenker, der die genannten Verhaltenspflichten v ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Der vorliegende Fall einer Streifkollision zwischen zwei am ...
3.4.2 Der Fahrzeuglenker, der nach einem Unfall mit Drittschaden  ...
Erwägung 3.5
3.5.1 Bei Unfällen im Strassenverkehr lässt sich einers ...
3.5.2 Dem Strassenverkehrsgesetz lassen sich keine Anhaltspunkte  ...
3.5.3 Entsprechendes gilt im Übrigen auch für die in Ar ...
3.5.4 Der Fahrzeuglenker darf mit Rücksicht auf den nemo-ten ...
3.6 Der Beschwerdeführer ist auch wegen des von ihm geltend  ...
4. Die Verurteilung wegen Vereitelung einer Blutprobe gemäss ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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