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Informationen zum Dokument  BGE 130 IV 58  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Dem zu beurteilenden Fall liegt ein Verkehrsunfall zugrunde. D ...
7. In rechtlicher Hinsicht wenden sich die Beschwerdeführer  ...
8. Gemäss Art. 18 Abs. 2 StGB verübt ein Verbrechen ode ...
8.1 Der Vorsatz erfordert auf der Wissensseite ein aktuelles Wiss ...
8.2 Neben dem Wissen um die reale Möglichkeit der Tatbestand ...
8.3 Die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrl&a ...
8.4 Für den Nachweis des Vorsatzes kann sich der Richter - s ...
8.5 Was der Täter wusste, wollte und in Kauf nahm, betrifft  ...
Erwägung 9
9.1 Im Folgenden ist vorerst hinsichtlich des Beschwerdeführ ...
9.1.1 Nicht zu beanstanden ist zunächst, dass die Vorinstanz ...
9.1.2 Was der Beschwerdeführer 1 hiegegen vorbringt, dringt  ...
9.1.3 Die Bejahung des Eventualvorsatzes beim Beschwerdeführ ...
9.2 Bei diesem Ergebnis ist nunmehr zu prüfen, ob die Annahm ...
9.2.1 Nach der Rechtsprechung ist Mittäter, wer bei der Ent  ...
9.2.2 Der Beschwerdeführer 2 hat sich am spontanen Autorenne ...
9.2.3 Was der Beschwerdeführer 2 hiegegen einwendet, fü ...
9.2.4 Der Schluss der Vorinstanz, der Beschwerdeführer 2 hab ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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