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Informationen zum Dokument  BGE 127 IV 10  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Vorsätzliche Tötung (Art. 111 StGB) ist als Mord zu  ...
2. Bei diesem Ergebnis ist an sich auf die Frage der Strafzumessu ...
3. Die Staatsanwaltschaft macht geltend, die Vorinstanz habe dem  ...
4. Der Verurteilte macht geltend, die Vorinstanz habe in Verletzu ...
Erwägung III
5. Zusammenfassend ist der vorinstanzliche Schuldspruch aufzuhebe ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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