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Informationen zum Dokument  BGE 122 IV 197  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Das Bezirksgericht sprach den Beschwerdeführer von der An ...
2. Als "Prozessbetrug" gilt die arglistige Täuschung des urt ...
3. a) Auf die Beschwerde ist nicht einzutreten, soweit der Beschw ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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