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Informationen zum Dokument  BGE 119 IV 138  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. a) Nach den verbindlichen Feststellungen der Vorinstanz (Art.  ...
2. Am 1. Oktober 1992 ist das neue Sexualstrafrecht in Kraft getr ...
3. Im Falle des Beschwerdeführers ist unbestritten, dass der ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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