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Informationen zum Dokument  BGE 113 IV 68  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung: I. Unterdrückung von Urkunden
1. Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, im November 1980 w ...
2. a) Den objektiven Tatbestand von Art. 254 StGB erfüllt, w ...
3. Die Vorinstanz hat weiter angenommen, im Verhalten des Beschwe ...
4. Die Vorinstanz hat - das soeben erörterte Zurückhalt ...
5. a) Ein unechtes Unterlassungsdelikt ist gegeben, wenn wenigste ...
6. a) Genügt nur eine qualifizierte Rechtspflicht für d ...
7. Im Lichte dieser Grundsätze ist zu prüfen, ob und in ...
8. Zusammenfassend ergibt sich somit, dass die Nichtigkeitsbeschw ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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