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Informationen zum Dokument  BGE 109 IV 137  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Gemäss Art. 91 Abs. 3 SVG ist strafbar, wer sich vors&aum ...
2. a) Die Vereitelung der Blutprobe ist ein Erfolgsdelikt; Erfolg ...
3. Der Tatbestand der Vereitelung der Blutprobe ist im vorliegend ...
4. Die Sache ist daher in Gutheissung der eidgenössischen Ni ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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