VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 107 IV 113 - Fakultätszimmer Uni Bern   Materielle Begründung

1. Bearbeitung

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
a) Zehn Studenten, die festgestelltermassen als Angehörige d ...
b) Auf Appellation der Verurteilten und der Staatsanwaltschaft &u ...
C.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- Der Schuldspruch wegen Nötigung bezieht sich ausschliess ...
Erwägung 3
3.- Das Obergericht kam zum Schluss, durch das Verweilen im Sitzu ...
a) Nach den massgebenden Feststellungen der Vorinstanz haben die  ...
b) Die gefährlich weite Formulierung des Gesetzes muss aus r ...
c) In vorliegenden Fall fehlen tatsächliche Elemente, welche ...
Erwägung 4
4.- Muss der Schuldspruch wegen Nötigung aus diesen Erwä ...
a) Die Fakultät ist eine Behörde. Die Durchführung ...
b) Ob die Konkurrenzfrage Art. 286/181 StGB im angefochtenen Urte ...
c) Für die Anwendung von Art. 286 StGB ist unerheblich, ob i ...
d) Auch wenn - im Sinne der an der bundesgerichtlichen Praxis ge& ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch: Sabiha Akagündüz, A. Tschentscher
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).