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Informationen zum Dokument  BGE 106 IV 405  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Unbestritten ist, dass die Einstellhalle der Schanzenpost Bern ...
2. Die Generaldirektion PTT stellt sich auf den Standpunkt, der a ...
3. Nach Art. 63 Abs. 2 PVG wird mit Busse bis zu Fr. 100.-- bestr ...
4. Art. 63 Abs. 2 PVG bildet nach dem Gesagten keine gesetzliche  ...
5. Das Parkieren im Parkraum der Schanzenpost in Bern wird indess ...
6. Die Vorinstanz hat schliesslich entschieden: "Dem Angeschuldig ...
7. Da die Generaldirektion PTT in bezug auf die Frage der Anwendu ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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