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Informationen zum Dokument  BGE 105 IV 307  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Strafverfolgung wird nach der Rechtsprechung des Bundesger ...
2. Die Beschwerdeführer machen geltend, die Vorinstanz habe  ...
3. Die Beschwerdeführer sind der Meinung, eine ungetreue Ges ...
4. Schliesslich bestreiten die Beschwerdeführer den Verm&oum ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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