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Informationen zum Dokument  BGE 105 IV 239  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Gemäss Art. 364 bernisches StrV kann der Angeschuldigte t ...
2. Die erstinstanzlich ausgesprochene Zuchthausstrafe blieb unang ...
3. Die Untersuchungshaft ist dem Verurteilten grundsätzlich  ...
4. Die Vorinstanz erklärt selber, sie verweigere die Anrechn ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
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