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Informationen zum Dokument  BGE 103 IV 299  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Der Beschwerdeführer stellte im vorinstanzlichen Verfahre ...
2. Der Beschwerdeführer rügt ausserdem eine Verletzung  ...
3. Die Verurteilung wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand ist da ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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