VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 103 IV 280  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG liegt ein schwerer Fall vor, ...
2. Ist der schwere Fall nach lit. a unbedenklich zu bejahen, so e ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).