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Informationen zum Dokument  BGE 103 IV 172  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Gemäss Art. 212 Abs. 1 StGB macht sich der Gefährdun ...
2. a) In objektiver Hinsicht steht fest und ist unbestritten, das ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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