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Informationen zum Dokument  BGE 101 IV 279  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Mord liegt vor, wenn der Täter unter Umständen oder  ...
2. Die Staatsanwaltschaft stellt sich auf den Standpunkt, M. habe ...
3. Ist demnach Heimtücke im Vorgehen des Beschwerdegegners z ...
4. Sodann ist auch das Tatmotiv aus der egozentrischen Einstellun ...
5. Vergleicht man im übrigen diese Feststellungen mit der vo ...

Bearbeitung, zuletzt am 18.04.2024, durch:
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