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Informationen zum Dokument  BGE 101 IV 167 - Hirschy  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.- Wegen Nötigung ist strafbar, wer jemanden durch Gewalt, Andro ...
Erwägung 2
2.- Wenn Art. 181 StGB neben Gewalt und Androhung ernstlicher Nac ...
a) Im vorliegenden Fall gelangte als Zwangsmittel organisiertes u ...
b) Ferner bestreitet die Beschwerde den Tatbestand der Nötigung,  ...
Erwägung 3
3.- Gemäss Art. 181 StGB müssen die Nötigungsmittel den Betroffen ...
Erwägung 4
4.- Die Beschwerdeführer machen geltend, sie hätten weder Rektor  ...
Erwägung 5
5.- Zur Frage der Rechtswidrigkeit hat das Bundesgericht wiederho ...
Entscheid:

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch: DFR-Server
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