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Informationen zum Dokument  BGE 101 IV 28  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Nach Art. 229 Abs. 2 StGB ist strafbar, wer bei der Leitung od ...
2. a) Nach den für den Kassationshof verbindlichen Feststell ...
3. Da der Beschwerdeführer durch seine fahrlässige Verl ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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