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Informationen zum Dokument  BGE 94 IV 60  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Der Kassationshofzieht in Erwägung:
1. Nach Art. 129 Abs. 1 StGB ist strafbar, wer einen Menschen wis ...
2. Der Begriff unmittelbare Lebensgefahr ist nicht ohne weiteres  ...
3. Weiter fordert Art. 129 Abs. 1 eine wissentliche Gefährdu ...
4. Schliesslich ist zur Erfüllung des Tatbestandes von Art.  ...

Bearbeitung, zuletzt am 04.05.2024, durch:
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