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Informationen zum Dokument  BGE 90 IV 190  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Der Kassationshof zieht in Erwägung:
1. Wäre der mit Schwank verabredete Eigentumsvorbehalt im Ze ...
2. Waren die Möbel, über die Schwank verfügte, wed ...
3. Für die Strafzumessung ist unerheblich, dass das Obergeri ...

Bearbeitung, zuletzt am 03.05.2024, durch:
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