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Informationen zum Dokument  BGE 89 IV 151  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Der Kassationshof zieht in Erwägung:
1. Kein Motorfahrzeug darf in den öffentlichen Verkehr gebra ...
2. Der Begriff des Ersatzfahrzeuges ist in Art. 67 Abs. 3 und 4 S ...
3. Da die Verwendung der Kontrollschilder ZH 46811 für den " ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch:
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