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Informationen zum Dokument  BGE 84 IV 163  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Nach Art. 253 Abs. 1 StGB ist strafbar, wer durch Täuschu ...
2. Die Beschwerdeführer wollten mit der Erschleichung der Fa ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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