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Informationen zum Dokument  BGE 72 IV 150 - Leichenhallenabwart  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
A.
B.
C.
D.
Der Kassationshof zieht in Erwägung:
1. Der Beschwerdeführer konnte sich an den Sachen, die er si ...
Erwägung 2
2. Herrenlose Sachen können nicht veruntreut werden, da ihre ...
Erwägung 3
3. Der Beschwerdeführer hat sich nicht Tatsachen vorgestellt ...
Erwägung 4
4. Die Vorinstanz erblickte die Störung des Totenfriedens da ...
Erwägung 5
5. ... ...
Demnach erkennt der Kassationshof:

Bearbeitung, zuletzt am 16.04.2024, durch: Johannes Sokoll, A. Tschentscher
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