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Informationen zum Dokument  BGE 147 III 475  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. (...) ...
2.3 (...) ...
2.3.2 Im referenzierten BGE 144 III 67 hielt das Bundes ...
2.3.2.1 Diese Rechtsprechung wurde in der Literatur mehrheitl ...
2.3.2.1.1 So hält etwa LEUENBERGER BGE 144 III 67  ...
2.3.2.1.2 Noch weiter gehen SOGO/BAECHLER, die den Entscheid  ...
2.3.2.1.3 TAPPY bemängelt die bundesgerichtliche Rechtsp ...
2.3.2.1.4 BOHNET kritisiert diese Rechtsprechung als zu forma ...
2.3.2.1.5 HEINZMANN seinerseits gibt zu bedenken, dass die er ...
2.3.2.1.6 SOGO/NAEGELI kritisieren, BGE 144 III 67 rufe ...
2.3.2.1.7 BRUGGER demgegenüber begrüsst diese Recht ...
2.3.2.1.8 Weitere Autoren schliessen sich der bundesgerichtli ...
2.3.2.2 Bereits vor dem Entscheid 144 III 67 war in der Liter ...
2.3.3 Nachfolgend gilt es zu erörtern, wie die Wendung " ...
2.3.3.1 Das Gesetz ist in erster Linie nach seinem Wortlaut a ...
2.3.3.2 Die deutsche Fassung von Art. 229 Abs. 2 ZPO spricht  ...
2.3.3.3 Die geltenden Art. 228 f. ZPO entsprechen den Art. 22 ...
2.3.3.4 In systematischer Hinsicht ist zu bemerken, das ...
2.3.3.5 Die Bestimmung von Art. 229 Abs. 2 ZPO will sicherste ...
2.3.3.6 Während aus dem systematischen und dem teleologi ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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