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Informationen zum Dokument  BGE 147 III 358  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Im vorliegenden Fall stellte das Betreibungsamt dem Beschw ...
3. Anlass zur Beschwerde gibt ein Rechtsöffnungsgesuch g ...
3.1 Der definitive Pfändungsverlustschein ist eine amtli ...
3.1.1 Der Pfändungsverlustschein sagt über den mate ...
3.1.2 Die Ausstellung des Pfändungsverlustscheines erfol ...
3.2 Die Vorinstanz schützte den Standpunkt des Rechts&ou ...
3.3 Nach Ansicht des Beschwerdeführers hätte die Vo ...
3.3.1 Das Gesetz sieht in der Rechtsöffnung zwei Mö ...
3.3.2 Der Gläubiger kann während sechs Monaten nach ...
3.3.3 Der definitive Pfändungsverlustschein ändert  ...
3.4 Für den Fall, dass die provisorische Rechtsöffn ...
3.4.1 Die Betreibungskosten sind vom Schuldner zu tragen, sof ...
3.4.2 Im vorliegenden Fall geht es indes um die Kosten eines  ...
3.4.3 Offenbar ist der Beschwerdeführer der Ansicht, das ...
3.5 Der Beschwerdeführer verlangt schliesslich (im Sinne ...
3.5.1 Aus dem definitiven Pfändungsverlustschein gehen d ...
3.5.2 Nach ständiger Praxis der Vorinstanz kann für ...
3.5.3 Bei der Erstellung des definitiven Pfändungsverlus ...
3.5.4 Die dargelegte Ansicht entspricht der Praxis verschiede ...
3.5.5 Im vorliegenden Fall bestehen keine Hinweise darauf, da ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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