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Informationen zum Dokument  BGE 147 III 226  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Anlass zur vorliegenden Beschwerde gibt der Entscheid &uum ...
3.1 Die Beschwerdeführerin als Gläubigerin wirft de ...
3.1.1 Das Nachlassverfahren kann durch Gesuch des Schuldners  ...
3.1.2 Nach der Rechtsprechung sind fehlerhafte Entscheide nic ...
3.1.3 Aufgrund der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen &Aum ...
3.1.4 Die Beschwerdeführerin leitet aus dem Umstand, das ...
3.1.5 Ebenso wenig liegen Nichtigkeitsmängel in der Anwe ...
3.2 Die Beschwerdeführerin wendet sich im Weiteren nicht ...
3.2.1 Besteht (bei Ablauf der provisorischen Stundung) keine  ...
3.2.2 Es ist nicht zu übersehen, dass die Beschwerde geg ...
4. Weiter kritisiert die Beschwerdeführerin die Verf&uum ...
4.1 Die Beschwerdeführerin rügt als Rechtsverletzun ...
4.2 Gemäss Art. 298 Abs. 2 SchKG können ohne Erm&au ...
4.3 Ob die Beschwerdeführerin die - vom Obergericht im a ...
4.3.1 Während der Nachlassstundung kann Anlagevermö ...
4.3.2 Am Verfahren zur Ermächtigung hat sich mit der Rev ...
4.3.3 Die Nachlassstundung soll den Schuldner vor dem Angriff ...
4.3.4 Der Umstand, dass die Gläubiger keine Mitentscheid ...
4.4 Die Beschwerdeführerin beruft sich auf die Nichtigke ...
4.4.1 Gemäss Art. 285 Abs. 3 SchKG sind Rechtshandlungen ...
4.4.2 Der Beschwerdeführerin geht es darum, eine Anfecht ...
4.4.3 Im konkreten Fall hat sich das Nachlassgericht zur Frag ...
4.4.4 Das Nachlassgericht hat vorliegend nach der Bewilligung ...
4.5 Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin beste ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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