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Informationen zum Dokument  BGE 146 III 377  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
3.
3.1 Der Vorentwurf vom Juni 2003 der Expertenkommission für  ...
3.2 Der bundesrätliche Entwurf sah kein Fachgericht als Kind ...
3.3 Der angesprochene Vorrang des Bundesrechts (Art. 49 Abs. 1 BV ...
Erwägung 4
4.1 Für die Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung ...
4.2 Entscheide der Erwachsenenschutzbehörde auf dem Gebiet d ...
4.3 Die Zuständigkeit der gerichtlichen Beschwerdeinstanz ri ...
Erwägung 5
5.1 Nach Art. 429 Abs. 1 ZGB können die Kantone Ärzte u ...
5.2 Bei ärztlich angeordneter Unterbringung kann die betroff ...
5.3 Was die interkantonale örtliche Zuständigkeit des G ...
5.3.1 Gericht am Ort der Einweisung bzw. Entscheidungsort, d.h. a ...
5.3.2 Gericht am Wohnsitz der betroffenen Person (STEINAUER/FOUNT ...
5.3.3 Gericht am Ort der Einrichtung (SCHMID, a.a.O., N. 8 zu Art ...
Erwägung 6
6.1 Der Kanton Schwyz sieht in § 26 Abs. 1 des Einführu ...
6.2 Ein Teil der Lehre nimmt an, das Gericht am Ort der Einrichtu ...
Erwägung 6.3
6.3.1 Das bisherige Recht sah in aArt. 397b ZGB vor, dass fü ...
6.3.2 Das geltende Recht geht neu von rechtlich gleichwertigen (k ...
6.3.3 Interkantonal ist die fürsorgerische Unterbringung aus ...
6.4 Der gegenteilige Standpunkt des Verwaltungsgerichts über ...
6.5 Insgesamt ist die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts  ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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