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Informationen zum Dokument  BGE 146 III 237  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Der Streitwert erreicht den für eine Beschwerde in Zivils ...
2. Strittig war und ist die Passivlegitimation des Beschwerdef&uu ...
Erwägung 3
3.1 Das Bundesgericht hat für das ordentliche Verfahren erka ...
3.2 Für den vorliegenden Fall ergibt sich daraus, dass die B ...
3.3 Da ein formeller zweiter Schriftenwechsel angeordnet worden i ...
3.4 Die Beschwerde ist demnach abzuweisen, soweit auf sie einzutr ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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