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Informationen zum Dokument  BGE 146 III 106  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Anlass zur vorliegenden Beschwerde gibt der Zahlungsbefehl geg ...
3.1 Streitpunkt ist, ob ein Betreibungsort am Wohnsitz des Willen ...
3.2 Für die Betreibung gegen die unverteilte Erbschaft und z ...
3.2.1 Gemäss Art. 49 SchKG kann eine Erbschaft, solange die  ...
3.2.2 Nach der Rechtsprechung ist der Willensvollstrecker in Proz ...
3.3 Vorliegend steht fest, dass sich - wie die Aufsichtsbehö ...
3.3.1 In einem Urteil aus dem Jahre 1939 hielt das Bundesgericht  ...
3.3.2 Gemäss ESCHER/ESCHER (Berner Kommentar, 1959, N. 33a z ...
3.3.3 Weitere Autoren und die kantonale Praxis unterscheiden (ein ...
3.4 Die Aufsichtsbehörde hält die (teilweise zitierte)  ...
3.4.1 Richtig ist, dass die Erbschaft keine Parteifähigkeit  ...
3.4.2 Kein anderes Ergebnis folgt aus dem Blickwinkel, wonach der ...
3.4.3 Dem Ergebnis steht sodann nicht entgegen, dass die Betreibu ...
3.4.4 Kein anderes Resultat ergibt sich aus den internationalen B ...
3.5 Nach dem Dargelegten ist mit Bundesrecht nicht vereinbar, wen ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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