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Informationen zum Dokument  BGE 145 III 487  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Anlass zur Beschwerde gibt die Schätzung der gepfänd ...
3.1 Das Betreibungsamt schätzt die gepfändeten Gegenst& ...
3.1.1 Wird entgegen dem Vollstreckungsziel der Pfändungsbetr ...
3.1.2 Die Schätzung der gepfändeten Vermögenswerte ...
3.1.3 Es liegt im Ermessen des Betreibungsamtes, ob es für d ...
3.2 Da es sich bei der Schätzung um eine Ermessensfrage hand ...
3.3 Im konkreten Fall wurde die Schätzung der gepfändet ...
3.3.1 Bei den gepfändeten Personenwagen handelt es sich zwar ...
3.3.2 Der Beschwerdeführer besteht auf dem Beizug eines Sach ...
3.3.3 Zudem verlangt der Beschwerdeführer eine Neuschät ...
3.4 Das Grundstück an der U.gasse in V. wurde im Auftrag des ...
3.4.1 Erstmals vor Bundesgericht stellt der Beschwerdeführer ...
3.4.2 Die Pfändung wird durch das Betreibungsamt am Betreibu ...
3.4.3 Im vorliegenden Fall brachte der Beschwerdeführer hins ...
3.4.4 Für die Beurteilung dieser Vorbringen ist nicht die Vo ...
3.4.5 Gemäss Art. 32 Abs. 2 SchKG ist eine Frist auch dann g ...
3.5 Nach Ansicht des Beschwerdeführers hat das Betreibungsam ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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