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Informationen zum Dokument  BGE 145 III 460  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
4. Art. 15 Abs. 1 ZPO lautet: ...
4.1 Art. 15 Abs. 1 ZPO entspricht im ersten Teil wörtlich de ...
4.1.1 Art. 7 Abs. 1 GestG wurde in der bundesgerichtlichen Rechts ...
4.1.2 Nach geltendem Recht ist die einfache Streitgenossenschaft  ...
4.2 Art. 71 Abs. 1 ZPO setzt für eine einfache Streitgenosse ...
4.2.1 Die eingeklagten Ansprüche müssen nach Art. 71 Ab ...
4.2.2 Die örtliche Zuständigkeit der passiven einfachen ...
4.2.3 Angesichts des weiten und unbestimmten Anwendungsbereichs d ...
4.3 Die Vorinstanz hat die gemeinsame Beurteilung der beiden Klag ...
4.3.1 Für die tatsächliche Konnexität nach Art. 71 ...
4.3.2 Die rechtliche Konnexität im Sinne von Art. 71 Abs. 1  ...
4.3.2.1 Dass eine passive Streitgenossenschaft unter solidarisch  ...
4.3.3 Die Vorinstanz hat jedoch die solidarische Haftung der Bekl ...
4.3.4 Die Vorinstanz hat die Solidarität der Beklagten f&uum ...
4.3.5 Eine unechte Solidarität kann zwar darin begründe ...
4.4 Die Vorinstanz hat kein Recht verletzt, wenn sie die passive  ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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