VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 145 III 374  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
1. Die Gesuchstellerin richtet ihr auf das Bundesgesetz über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen vom 25. September 1917 (VZEG) gestützte Gesuch um "Konkurseröffnung/Liquidation" an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts, welche unter dem Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 16. Dezember 1943 (OG) bestand, aus Mitgliedern der Zweiten Zivilabteilung gebildet wurde und für die Eröffnung der Zwangsliquidation gemäss VZEG zuständig war (Art. 12 Abs. 1 lit. c OG; Art. 1 Abs. 2, Art. 6 Abs. 3 lit. a des früheren Bundesgerichtsreglements vom 14. Dezember 1978; AS 1979 46). Seit Inkrafttreten des BGG (am 1. Januar 2007; AS 2006 1205) besteht keine Schuldbetreibungs- und Konkurskammer mehr und regelt das Bundesgerichtsreglement (SR 173.110.131; BGerR) keine Zuständigkeiten nach VZEG. Da die II. zivilrechtliche Abteilung allgemein die Rechtsgebiete "Schuldbetreibung und Konkurs" behandelt (Art. 32 Abs. 1 lit. c BGerR), wird das Liquidationsbegehren der Gesuchstellerin einer Schuldbetreibungs- und Konkurssache im Sinne von Art. 72 Abs. 2 lit. a BGG zugeordnet (KLETT/ESCHER, in: Basler Kommentar, Bundesgerichtsgesetz, 3. Aufl. 2018, N. 7 zu Art. 72 BGG).
2. Das SchKG regelt die Zwangsvollstreckung für eine Geldzah ...
2.1 Das VZEG erlaubt (in Art. 9 und Art. 10) den vom Gesetz erfas ...
2.2 Das VZEG verfolgt gleichzeitig zwei Ziele. Einerseits soll es ...
3. Anlass zum vorliegenden Verfahren gibt die Eingabe der Gesuchs ...
3.1 Das VZEG ist grundsätzlich auf Unternehmen anwendbar, di ...
3.2 Für den nach VZEG massgebenden Begriff der "Unternehmen, ...
3.3 Seit der EBG-Revision vom 20. März 1998 (in Kraft seit 1 ...
3.3.1 Im konkreten Fall ist die Gesuchsgegnerin einzig ein Eisenb ...
3.3.2 Die Gesuchsgegnerin ist unstrittig als reines Güter-Ei ...
3.3.3 Der Anwendungsbereich des VZEG kann vom Zweck her nicht ohn ...
3.4 Nach dem Dargelegten ist auf die Gesuchsgegnerin als reines G ...
3.5 Bei diesem Ergebnis ist nicht zu erörtern, ob allfä ...
4. Selbst wenn die Gesuchsgegnerin unter die "Eisenbahnunternehme ...
4.1 Vorliegend will die Gesuchstellerin weder ein Pfandrecht nach ...
4.2 Nach einem Urteil aus dem Jahre 1923 zu Art. 21 VZEG kann der ...
4.3 Vorliegend hat die Gesuchstellerin in der von ihr eingeleitet ...
Erwägung 5
5.1 Das Bundesgericht hat gemäss VZEG verschiedene unmittelb ...
5.2 Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene BGG hat indes keine  ...
5.3 Die Gründe, weshalb die Kompetenzen und Zuständigke ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).