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Informationen zum Dokument  BGE 145 III 121  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
4. Die Beschwerdeführer haben die falschen Parteien eingeklagt. Die Beschwerdegegnerinnen sind weder in Bezug auf eine actio negatoria noch im Zusammenhang mit allfälligen nachbarrechtlichen Abwehransprüchen passivlegitimiert.
4.1 Aktivlegitimiert zur Einklagung eines Anspruches ist dessen T ...
4.2 In Bezug auf die Beschwerdegegnerin 1 (H. AG) hat das Bezirks ...
4.3 Zu prüfen ist sodann die Passivlegitimation der ebenfall ...
4.3.1 Das Bezirksgericht hat befunden, dass die Gebäudeh&uum ...
4.3.2 Die Beschwerdeführer machen in Bezug auf die Stockwerk ...
4.3.3 Beim Stockwerkeigentum ist zwischen der Gesamtheit der Stoc ...
4.3.4 Wie in der vorstehenden Erwägung festgehalten wurde, k ...
4.3.5 Vorliegend sind nicht die Stockwerkeigentümer als Mite ...
4.3.6 Die Anfechtungsklage ist kassatorischer Natur (betreffend V ...
4.4 Zusammenfassend ergibt sich, dass die eingeklagten Beschwerde ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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