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Informationen zum Dokument  BGE 145 III 63  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Art. 75 ATSG bestimmt unter dem Marginale Einschränkung d ...
2.1 Das Gesetz muss in erster Linie aus sich selbst heraus, das h ...
2.2 Nach dem Wortlaut von Art. 75 Abs. 2 ATSG kann sich der "Arbe ...
2.2.1 Der Personalverleih ist im dritten Kapitel des Bundesgesetz ...
2.2.2 Als Arbeitgeber gilt nach der Definition von Art. 11 ATSG,  ...
2.3 Auch systematisch hat die Vorinstanz geschlossen, Arbeitgeber ...
2.3.1 Art. 82 Abs. 1 UVG verpflichtet den Arbeitgeber, zur Verh&u ...
2.3.2 Die Vorinstanz hat aus dem Erlass von Art. 10 VUV geschloss ...
2.3.3 Die systematische Auslegung weist entgegen der Auffassung d ...
2.4 Die Vorinstanz hat aus der Entstehungsgeschichte von Art. 75  ...
2.4.1 Nach aArt. 44 Abs. 2 UVG, der durch Art. 75 Abs. 2 des ATSG ...
2.4.2 Die Vorinstanz hat mit Hinweis auf die Botschaft vom 17. Au ...
2.4.3 Die Entstehungsgeschichte spricht entgegen der Ansicht der  ...
2.5 Die Beschwerdeführerin vertritt die Ansicht, Sinn und Zw ...
2.5.1 Nach der Praxis zu aArt. 44 Abs. 2 UVG wurde die Beschr&aum ...
2.5.2 Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie bezahle faktisc ...
2.6 Auch wenn aus der Gesetzessystematik (Art. 81 ff. UVG) geschl ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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