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Informationen zum Dokument  BGE 143 III 600  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Der Beschwerdeführer rügt, die Honorarvereinbarung d ...
2.1 Nach Art. 20 Abs. 1 OR ist ein Vertrag, der einen unmögl ...
2.2 Die Vorinstanz hat ausgeführt, zwischen den Parteien ste ...
2.3 Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung von Art.  ...
2.4 Die Parteien haben mit Mandatsvertrag vom 18. Juni 2009 einen ...
2.5 Vor Inkrafttreten des BGFA war nach der bundesgerichtlichen R ...
Erwägung 2.6
2.6.1 Die herrschende Lehre spricht sich für die Zuläss ...
2.6.2 Der Schweizerische Anwaltsverband verbietet in seinen im Ja ...
2.6.3 International besteht eine Tendenz zur Zulässigkeit vo ...
2.7 Das Gesetz muss in erster Linie aus sich selbst heraus, das h ...
2.7.1 Ausgangspunkt der Auslegung ist der Wortlaut von Art. 12 li ...
2.7.2 Die geltende französische Fassung von Art. 12 lit. e B ...
2.7.3 Nach der Botschaft enthält lit. e ein Verbot des pactu ...
2.7.4 Ein Verbot von Erfolgshonoraren bezweckt im Allgemeinen die ...
2.7.5 Sind wie hier mehrere Auslegungen möglich und füh ...
2.7.6 Es kann offenbleiben, ob die Vereinbarung der Parteien die  ...
Erwägung 2.8
2.8.1 Hat ein Vertrag einen widerrechtlichen Inhalt, ist der wide ...
2.8.2 Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars durch die Parteien i ...

Bearbeitung, zuletzt am 16.04.2024, durch:
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