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Informationen zum Dokument  BGE 143 III 373  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Das Bundesgesetz vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrech ...
2.1 Nach der Legaldefinition geniessen Werke der angewandten Kuns ...
2.2 Für Sitzmöbel besteht eine Vielzahl möglicher  ...
2.3 Die Beschwerdeführerin rügt zunächst, die Vori ...
2.3.1 Die Vorinstanz hat festgestellt, dass die Datierung des Bar ...
2.3.2 Die Vorinstanz stellt fest, dass "im Grunde nahezu alle Bes ...
2.3.3 Die Vorinstanz hat entgegen der Ansicht der Beschwerdef&uum ...
2.3.4 Die Rüge der Beschwerdeführerin trifft nicht zu,  ...
2.4 Die Beschwerdeführerin rügt zu Recht, die Vorinstan ...
2.5 Die Beschwerdeführerin rügt sodann zu Recht, die Vo ...
2.6 Schliesslich kritisiert die Beschwerdeführerin, dass die ...
2.6.1 Das Bundesgericht hat im unveröffentlichten Urteil 4A_ ...
2.6.2 Die Geltungsbereiche des URG einerseits und des Bundesgeset ...
2.7 Die Vorinstanz hat dem "HfG-Barhocker" von Max Bill den urheb ...
2.8 Der HfG-Barhocker ist als Werk geschützt, wenn er sich a ...
2.8.1 Die Vorinstanz hat den Gebrauchszweck, in dessen Rahmen vor ...
2.8.2 Die Elemente, welche einen Barhocker seiner Funktion nach c ...
2.8.3 Die Vorinstanz hält zutreffend fest, dass sich der HfG ...
2.8.4 Die Vorinstanz hat als vorbekannte Formen von Barhockern vi ...
2.8.5 Durch die "minimalistische" Ausgestaltung der für eine ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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