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Informationen zum Dokument  BGE 143 III 297  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
6. Der Streit dreht sich weiter um die Frage, ob die Beschwerdege ...
6.1 Das Handelsgericht stellt zunächst fest, dass es keine g ...
6.3 In der Sache wirft der Beschwerdeführer der Vorinstanz v ...
6.4 Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wir ...
6.4.1 Die Persönlichkeit umfasst alles, was zur Individualis ...
6.4.2 Das Persönlichkeitsrecht verschafft seinem Träger ...
6.4.3 Art. 28 ZGB enthält keine Umschreibung des rechtserheb ...
6.5 Im konkreten Fall stellt das Handelsgericht in tatsächli ...
6.6 Was die zeitliche Dimension der Medienkampagne angeht, klagt  ...
6.7 Eine Persönlichkeitsverletzung ist widerrechtlich, wenn  ...
6.7.1 Die Tatsachen, aus denen sich das Vorliegen eines Rechtfert ...
6.7.2 Die Vorinstanz verneint eine Persönlichkeitsverletzung ...
6.7.3 Was die Rechtfertigung durch ein überwiegendes öf ...
6.7.4 Vehement bestreitet der Beschwerdeführer auch, dass si ...
6.8 Im Ergebnis stellt das Bundesgericht fest, dass die Beschwerd ...
8. Der Streit dreht sich weiter um den Anspruch des Beschwerdef&u ...
8.1 Das Handelsgericht hält fest, dass die Artikel, die aufg ...
8.2 Der Beschwerdeführer kritisiert die vorinstanzliche Beur ...
Erwägung 8.2.3
8.2.3.1 Eine Bundesrechtsverletzung erblickt der Beschwerdefü ...
8.2.3.2 Wie der Beschwerdeführer selbst schreibt, bezieht si ...
Erwägung 8.2.5
8.2.5.1 Weiter wirft der Beschwerdeführer dem Handelsgericht ...
8.2.5.2 Nach Art. 423 Abs. 1 OR, auf den Art. 28a Abs. 3 ZGB verw ...
8.2.5.3 Im konkreten Fall ist im angefochtenen Entscheid zwar dav ...
8.2.5.4 Was den Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung selbst  ...
8.2.5.5 Angesichts der vorigen Erwägungen ist dem Handelsger ...
8.2.6 Im Zusammenhang mit der Gewinnherausgabe erhebt der Beschwe ...
9. Der Beschwerdeführer hält daran fest, dass ihm die B ...
9.1 Das Handelsgericht lässt offen, ob die festgestellten Pe ...
Erwägung 9.3
9.3.1 Für den - jetzt eingetretenen (s. nicht publ. E. 9.2.2 ...
9.3.2 Das Recht auf Beweis ist in Art. 152 ZPO gesetzlich vorgese ...
9.4 Zu prüfen bleibt der Vorwurf des Handelsgerichts, dass d ...
9.4.1 Der Beschwerdeführer stellt sich auf den Standpunkt, d ...
9.4.2 Vorab ist klarzustellen, dass die vorinstanzlichen Erwä ...
9.5 Nach dem Gesagten hält die Abweisung der Genugtuungsklag ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch:
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