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Informationen zum Dokument  BGE 142 III 772  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 5
5.1 Eine Patentverletzung begeht, wer die patentierte Erfindung w ...
5.2 Nach den Feststellungen im angefochtenen Urteil ist unbestrit ...
5.3 Die Anleitung im Streitpatent, wie sie der Fachmann im Lichte ...
Erwägung 6
6.1 Die Vorinstanz hat auch eine Nachahmung verneint. Sie hat auf ...
6.2 Eine Nachahmung im Sinne von Art. 66 lit. a zweiter Halbsatz  ...
6.2.1 Zur Beurteilung, ob die patentierte technische Lehre mit ab ...
6.2.2 Die Vorinstanz hat in ihrem Leitentscheid vom 21. März ...
6.2.3 Grundsätzlich kann dieser Auffassung der Vorinstanz ge ...
6.3 Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass die Beschwerd ...
6.3.1 Dass das Ventil 2. Generation zweckentsprechend nur funktio ...
6.3.2 Die Vorinstanz hat verneint, dass der Fachmann bei Orientie ...
6.4 Die Ventile der 2. Generation der Beschwerdegegnerin verletze ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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