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Informationen zum Dokument  BGE 142 III 758  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.1 Der Bundesratsbeschluss vom 5. Juni 2003 über die AVE GA ...
2.2 Die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen des GAV  ...
2.3 Tatfrage ist, welche Tätigkeiten in einem Betrieb oder s ...
Erwägung 3
3.1 Die Vorinstanz hat festgestellt, die Beschwerdegegnerin erbri ...
3.2 Die Beschwerdeführerin macht im Wesentlichen geltend, da ...
Erwägung 4
4.1 Fraglich ist, ob ein reines Transportunternehmen, das Leistun ...
4.2 Das Urteil 4A_377/2009 vom 25. November 2009 betrifft den Gel ...
Erwägung 4.3
4.3.1 Bei einem reinen Transportunternehmen lassen sich zunä ...
4.3.2 Die hier interessierenden (Arbeits-)Leistungen können  ...
4.3.3 Operiert ein reines Transportunternehmen als Subunternehmer ...
4.3.4 Wie es sich letztlich genau verhält bzw. das Urteil 4A ...
Erwägung 4.4
4.4.1 Die Bestimmungen über den betrieblichen Geltungsbereic ...
4.4.2 Die Allgemeinverbindlicherklärung eines GAV bezweckt d ...
Erwägung 4.4.3
4.4.3.1 Auch in den hier interessierenden GAV selber wurde der je ...
4.4.3.2 Die Vertragsparteien schlossen den "Transport von und zu  ...
4.4.3.3 Mit Blick auf das Gesagte, auf die erheblichen Kosten des ...
4.4.4 Steht demnach fest, dass reine Transportunternehmen vom bet ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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