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Informationen zum Dokument  BGE 142 III 671  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. (...) ...
2.3 Der Verzug hat nach Art. 20 Abs. 3 VVG (SR 221.229.1) zur Fol ...
3. Nach Ansicht der Vorinstanz ist der Versicherungsfall bereits  ...
3.1 Die Vorinstanz hat zunächst "die Regeln des VVG" so ausg ...
3.2 Die Beschwerdeführerin hält daran fest, dass der Ta ...
3.3 AGB-Klauseln sind, wenn sie in Verträge übernommen  ...
3.4 Die Vorinstanz hat einerseits auf die "Regeln des VVG" und an ...
3.5 Das VVG enthält zwar mehrfach den Begriff "befürcht ...
3.6 Das Bundesgericht definiert den Versicherungsfall als Verwirk ...
3.7 Die Vorinstanz hat sich in ihrem Entscheid auf die Lehrmeinun ...
3.7.1 FUHRER teilt die versicherten Gefahren auf in einfache Gefa ...
3.7.2 Auch SCHAER geht bei bestimmten Versicherungen von prim&aum ...
3.7.3 Die Mehrheit der Lehre vertritt entgegen den zitierten Auto ...
3.8 Dieses Verständnis entspricht auch demjenigen im Bereich ...
3.9 Nach dem Gesagten musste der Versicherungsvertrag in guten Tr ...
3.10 Im vorliegenden Fall hat das "Burn-out"- bzw. Erschöpfu ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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